Gemeinde
  1. Für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses der Ortsgemeinde Willroth werden folgende Gebühren erhoben:
           Festgesetzte Gebühr
    1. Benutzungsgebühr für den ersten Tag (24 Stunden)                                    
      (inklusive der Thekennutzung, Stromverbrauch, Wasserverbrauch u. Abwassergebühren, Gasverbrauch und der Reinigungsgebühr)

    150,00 €

                2. Benutzungsgebühr jeder weitere Tag (24 Stunden)

    50,00 €

                3. Gebühr für die Nutzung des Beamers 

    20,00 €

                4. Die Benutzungsgebühr für das Dorfgemeinschaftshaus beträgt bei Bestattungsfeiern inklusive aller Nebenkosten
                    (einschl. Auf-  und Abbau der Bestuhlung)

    130,00 €

                5. Sonstiges (z.B. Erstattung beschädigte Ausstattung), in diesem Fall werden Gebühren für eine Ersatzbeschaffung, bzw. Reparaturkosten
                   gemäß Kostenvoranschlag erhoben.

  2. Über die Anträge auf Verzicht oder teilweisen Verzicht von Gebühren entscheidet der Ortsbürgermeister.
  3. Die Benutzungsgebühren aus der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen, unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Rheinland-Pfalz.
  4. Alle im Zusammenhang mit einer Veranstaltung abzuführenden sonstigen Abgaben (z.B. Steuern, GEMA-Gebühren usw.) gehen unmittelbar zu Lasten der Benutzer.
  5. Über die Benutzungsgebühren und Nebenkosten wird nach Ende der Veranstaltung eine Rechnung durch die Ortsgemeinde Willroth erstellt. Die Endabrechnnung erfolgt nach Abnahme und Schlüsselübergabe.
  6. Die Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

 

56594 Willroth, 4. Dezember 2019
Gez.
Richard Schmitt
-Ortsbürgermeister-

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