Niederschriften

 Unter dem Vorsitz des

Ortsbürgermeisters

Richard Schmitt

waren zur Sitzung erschienen:

 

Werner Grendel (Erster Beig.)
Aloys Schmitt (3. Beig.)
Alois Scholl
Werner Schmidt
Marianne Meffert
Manfred Strunk
Jürgen Kalscheid
Uwe Jöchel
Karl Kubba
Michael Fassbender

 

Es fehlten:

 

Walter Müller (2. Beig.)
Jürgen Meffert

 

Außerdem waren anwesend:

 

Ralf Weingarten
-VGV Flammersfeld-

Willroth, 2011-05-19

Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig.

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung: 20:45 Uhr

Der Vorsitzende bestellt VGAM Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende, den Tagesordnungspunkt 4 „Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Auf der Straße" " von der Tagesordnung abzusetzen. Der Ortsgemeinderat stimmt der Änderung der Tagesordnung einstimmig zu. Demnach ergibt sich folgende

 

Tagesordnung

 

  1. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2011;
  2. Beratung und Beschlussfassung über durchzuführende Baumaßnahmen;
  3. Vereinfachtes Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „In der Bitz"
    1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen;
    2. Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen;
    3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB;
  4. Verschiedenes.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

  1. Personalangelegenheiten;
  2. Stellungnahme zu Bauanträgen/Bauvoranfragen;
  3. Grundstücksangelegenheiten;
  4. Verschiedenes.

 

Zu 1) Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2011

Der Forstwirtschaftsplan 2011 wird vom Vorsitzenden vorgetragen und erläutert. Hiernach ergeben sich folgende Finanzergebnisse:

Gemeinde Willroth

Einnahmen
- aus Holzverkauf 66.642 €
Summe Einnahmen 66.642 €

Ausgaben
- Dienstleistungen Dritter 28.702 €
- Staatlicher Revierdienst 340 €
Summe Ausgaben 29.042 €

Finanzergebnis/Saldo 37.600 €

Der Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird angenommen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 2) Beratung und Beschlussfassung über durchzuführende Baumaßnahmen

Die durchzuführenden Baumaßnahmen wurden vom Bauausschuss am 16.03.2011 besichtigt.

 

Stützmauer unterhalb Dorfplatz / Dorfgemeinschaftshaus

Die Stützmauer muss saniert werden, da sich das Bauwerk in östlicher Richtung verschoben hat. Das Ingenieurbüro igeo, Oberlahr, hat bereits verschiedene Möglichkeiten zur Sanierung geprüft. Am sinnvollsten erscheint der Ersatz der Stützmauer durch ein neues Bauwerk, welches mit L-Steinen oder Gabionen errichtet werden könnte.

Zur nächsten Sitzung soll eine Kostenschätzung zu den Alternativen vorgelegt werden; die Durchführung der Maßnahme wird voraussichtlich 2012 erfolgen.

 

Garage Sportplatz

Bei den Garagen am Sportplatz muss voraussichtlich der Estrich erneuert werden, da sich großflächig Risse im Boden gebildet haben.

 

Clubheim Sportplatz

Die Attika am Clubheim muss erneuert werden. Die Firma Werhand GmbH & Co. KG, Neuwied, hat unter dem 07.04.2011 ein Angebot zur Erneuerung mit einer Stehfalzverkleidung einschl. Entsorgung des Asbestschiefers i.H.v. 3.366,51 € abgegeben. Hier sollen zunächst noch weitere Angebote, gegebenenfalls aus Restmengen, eingeholt werden.

 

Sportplatz Willroth

Der Sportplatz wird in Kürze mit Aachener Rother Erde erneuert. Von den Kosten trägt die Verbandsgemeinde 3.600,00 € und der FC Willroth 1925 e.V. 500,00 €. Ein Restbetrag i.H.v. 500,00 € wird durch die Ortsgemeinde getragen. In diesem Zusammenhang regt der Ortsgemeinderat an, bei der Verbandsgemeinde auf eine höhere Bezuschussung der Kosten zu drängen.

 

Zu 3) Vereinfachtes Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „In der Bitz"

a) Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein, die abwägungsrelevante Anregungen enthielten.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

b) Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen

Von folgenden Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden gingen Stellungnahmen ein, die keine abwägungsrelevanten Anregungen enthielten:

  • Bad Honnef AG, Bad Honnef, mit Schreiben vom 22.02.2011,
  • Verbandsgemeinde Flammersfeld Tiefbau, Flammersfeld, mit Schreiben vom 23.02.2011,
  • Evangelische Kirchengemeinde Honnefeld, Oberhonnefeld-Gierend, mit Schreiben vom 24.02.2011,
  • Untere Naturschutzbehörde Kreisverwaltung Altenkirchen, Altenkirchen, mit Schreiben vom 23.02.2011,
  • Vermessungs- und Katasteramt Wissen, Wissen, mit Schreiben vom 28.02.2011,
  • Bauleitplanung Kreisverwaltung Altenkirchen, Altenkirchen, mit Schreiben vom 02.03.2011,
  • Wehrbereichsverwaltung West, Wiesbaden, mit Schreiben vom 02.03.2011,
  • Forstamt Altenkirchen, Altenkirchen, mit Schreiben vom 03.03.2011,
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Landesarchäologie, Koblenz, mit Schreiben vom 08.03.2011,
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz, mit Schreiben vom 10.03.2011,
  • DLR Westerwald-Osteifel, Montabaur, mit Schreiben vom 03.03.2011,
  • Landesbetrieb Mobilität Diez, Diez, mit Schreiben vom 15.03.2011,
  • Handwerkskammer Koblenz, Koblenz, mit Schreiben vom 17.03.2011.

Von folgenden Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden gingen die Stellungnahmen verspätet ein. Diese enthielten ebenfalls keine abwägungsrelevanten Anregungen:

  • Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Koblenz, mit Schreiben vom 21.03.2011,
  • Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Diez, mit Schreiben vom 14.03.2011,
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Montabaur, mit Schreiben vom 06.04.2011.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Von folgenden Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden gingen Stellungnahmen ein, die abwägungsrelevante Anregungen enthielten:

  • Verbandsgemeindewerke Flammersfeld, Flammersfeld, mit Schreiben vom 23.02.2011

Laut den Verbandsgemeindewerken Flammersfeld grenzt das Grundstück an eine öffentliche Abwasserleitung (Mischwasser) und Wasserversorgungsleitung an und kann daran angeschlossen werden. Für die Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Leitungen sind einmalige Beiträge vom Grundstückseigentümer zu erheben.

Der Ortsgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Allerdings gehört diese Anregung nicht zum Gegenstand des Bauleitplanverfahrens.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

  • DB Services Immobilien GmbH, Frankfurt am Main, mit Schreiben vom 25.02.2011

Die DB Services Immobilien GmbH hat keine Bedenken, wenn folgender Hinweis beachtet wird.

Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Immissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Erschütterungen, Abgase, Funkenflug usw.). Wir weisen hier besonders auf die Zeiten hin, in denen während der Baumaßnahme auf dem Gleiskörper z.B. mit Gleisbaumaschinen gearbeitet wird. Hier werden zur Warnung des Personals gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb Tyfone oder Signalhörner benutzt.

Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutzmaßnahmen können gegen die Deutsche Bahn AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnlinie planfestgestellt ist.

Der Ortsgemeinderat nimmt die Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH, Frankfurt am Main, vom 25.02.2011 zur Kenntnis und nimmt die Stellungnahme als Hinweis in den Bebauungsplan auf.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

  • Landesamt für Geologie und Bergbau, Mainz, mit Schreiben vom 09.03.2011

Nach Prüfung der vorhandenen Unterlagen liegt der Bebauungsplan incl. der neuen Ausgleichsfläche im Bereich eines historischen, bereits erloschenen Bergwerkfeldes. Über tatsächlich erfolgten Abbau in diesem Bergwerksfeld liegen dem Landesamt für Geologie und Bergbau keine Dokumentationen vor. Im angefragten Bereich findet kein aktiver, unter Bergaufsicht stehender Bergbau statt.

Das Landesamt für Geologie und Bergbau empfiehlt eine projektbezogene Baugrunduntersuchung. Die einschlägigen Regelwerke, wie z.B. DIN 1054, DIN 4020, DIN EN 1997-1 und –2 und DIN 4124, sind zu beachten.

Der Ortsgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Mainz, vom 09.03.2011 zur Kenntnis. In unmittelbarer Umgebung an das jetzige Grundstück wurden bereits mehrere Häuser errichtet. Dort wurden keine Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Dennoch wird die Anregung des Landesamts für Geologie und Bergbau als Hinweis aufgenommen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat beschließt unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses von TOP 3a) und 3b) die 1. Änderung des Bebauungsplans im Bereich „In der Bitz" der Ortsgemeinde Willroth als Satzung gemäß § 10 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 4) Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über folgende Angelegenheiten:

  • Zu den Sammlungen des Volksbundes deutsche Kriegsgräberfürsorge, des Müttergenesungswerkes und des Sportbundes spendet die Ortsgemeinde jeweils 25,00 €.
  • Die Deutsche Telekom AG hat mitgeteilt, dass die Telefonzelle an der Waldstraße abgebaut wird.
  • Bei dem Ausbau der Breitbandversorgung im Landkreis Altenkirchen ist gegebenenfalls mit Schwierigkeiten zu rechen.
  • Am 27.05.2011 findet die Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Horhausen-Willroth statt. Die Gelder der Ortsgemeinde Willroth sollen angespart werden.
  • Der Verwaltungsrat der Katholischen Kirchengemeinde St. Maria Magdalena, Horhausen, hat mit Schreiben vom April 2011 die Ortsgemeinde um finanziellen Zuschuss gebeten. Bei der Sanierung und Umgestaltung der Kirche in Willroth stehen den Gesamtkosten i.H.v. ca. 23.000,00 € finanzielle Mittel des Bistums und der Kirchengemeinde i.H.v. ca. 16.000,00 € gegenüber. Die Kosten ergeben sich wie folgt: Materialkosten für den Anstrich des Kirchturms rd. 1.000,00 €, Kosten für die Pflasterung des Vorplatzes rd. 10.500,00 €, Kosten für einen neuen Ambo rd. 11.500,00 €. Der Ortsgemeinderat spricht sich einstimmig dafür aus, die Erneuerung des Anstrich des Kirchturms mit 1.000,00 € zu bezuschussen. Der Ortsgemeinderat kann jedoch –gerade in der heutigen Zeit- kein Verständnis für die Anschaffung eines Ambos mit Kosten i.H.v. 11.500,00 € aufbringen.

 

Nichtöffentlicher Teil

Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.

 

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